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Unzuverlässige Lieferanten: - Einkauf - Fallen - Interneteinkauf - Lieferantenfalle!
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22.09.2010 - Nicht ausgeführte Lieferung Siemens Gigaset - Briefveröffentlichung des Sachverhaltes:

1. Schreiben: Nicht ausgeführte Bestellung an unseren Partner COMPRO Computerprogramme

Guten Tag Frau Steckenborn,

unser Partner COMPRO Computerprogramme hat bei Ihnen am 22.09.2010 ein Gigaset SL 370 DECT Telefon in Auftrag gegeben und bestellt. Diesen Bestelleingang haben Sie am 22.09.2010 um 14:03 Uhr bestätigt.

Am 22.09.2010 um 14:44 Uhr wurde die Bestellung mit der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG Nr. 373058 bestätigt und zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag.

Als Zahlungsbedingung wurde Vorkasse vereinbart. Am 22.09.2010 um 14.39 wurde die vereinbarte Vorkasse durch Überweisung erfüllt. Seitens des Bestellers sind alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt.

Am 22.09.2010 um 14:52 Uhr traf Ihr Registrierungshinweis ein. Um 14:54 Uhr traf Ihre Mail ein mit dem Hinweis, dass Sie auf Rechnung liefern können und eine Vorauszahlung nicht erforderlich ist. Diese Mail kam zu spät, da die Überweisung an Sie um 14.39 schon getätigt wurde, ein Storno dieser Überweisung war nicht mehr möglich.

Mit Ihrem Rechnungsdatum 27.09.2010 wurde die Lieferung urkundlich unter der Nummer 543986 festgehalten, fakturiert und uns als Rechnung zugesandt mit dem Hinweis: "Direktlieferung, die Ware kommt direkt von unseren Logistikpartnern schnellstmöglich zu Ihnen"!

Damit ist der Auftrag nach BGB wirksam zustande gekommen (zweiseitige Willenserklärung).

Etliche Zeit später wurde der urkundliche Rechungsbeleg mit der Nummer 543986 ein zweites Mal geschickt, jetzt aber mit einer Änderung in dem ein neuer nicht vereinbarter Hinweis einseitig von Ihnen ohne unsere Zustimmung eingetragen wurde. Dieses bedeutet, dass die Rechnungsurkunde 543986 mit derselben Nummer zwei mal mit unterschiedlichem Inhalt existiert.

Text sinngemäß:

Der nachfolgende Artikel ist leider nicht mehr lieferbar. Es handelt sich um einen Auslaufartikel. Dies wurde uns soeben vom Lieferanten mitgeteilt. Wir nehmen ihn aus Ihrer Bestellung und bitten um Verständnis. Bitte bestellen Sie einen Alternativartikel in unserem Onlineshop. Nachfolger ist SL 400 pianoschwarz !!!

Sie verweisen hier auf Ihren Lieferanten, dass ist eine Erklärung zu dem Vorgang, berührt aber in keiner Weise den Kaufvertrag zwischen unserem Partner COMPRO Computerprogramme und Ihrem Hause.

Am 29.09.2010 wurde Sie per Mail höflich erinnert, wann mit der Ware zu rechnen ist. Danach wurden Sie telefonisch (Anrufbeantworter, Ihr Rückruf) erinnert, die Ware zu liefern und Ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachzukommen.

Daraufhin erfolgte ein etwas merkwürdiger Anruf aus Ihrem Hause

Sie haben offensichtlich die Zeit, wir schreiben heute den 28.10.2010, ungenutzt verstreichen lassen und auch nicht der Schadensminderungspflicht Rechnung getragen. Unser Partner COMPRO Computerprogramme hat Ihnen ausreichend Zeit und Gelegenheit gelassen, den Vertrag zu erfüllen.

Aus diesem Grunde sehen wir uns im Namen unseres Partners COMPRO Computerprogramme gezwungen, Ihnen eine Nachfrist zur Erfüllung des Kaufvertrages zu setzen.

Wir setzen Ihnen eine Frist bis zum 11.11.2010 18.00 Uhr die Ware bei COMPRO Computerprogramme eintreffend zu liefern.

Bei Nichteinhaltung des Termins weisen wir vorsorglich daraufhin, dass sich unser Partner COMPRO Computerprogramme vorbehält, auf gerichtlichem Wege gegen Ihr Unternehmen vorzugehen um den entstehenden Schaden (Schadensersatz für Ersatzbeschaffung, ggf. Schadensersatz aus dem Rücktritt des Kunden einer kompletten TK-Anlage, bisherige Aufwendungen) geltend zu machen.

Weiterhin behalten wir uns als Verband vor, die Öffentlichkeit wie die Fachpresse und die allgemeine Presse zu informieren, besonders das Fachhandelsportal von ChannelPartner.

Wir gehen davon aus, dass Sie an Weiterungen nicht interessiert sind und den Vertrag erfüllen werden.

2. Schreiben: Nicht ausgeführte Bestellung an unseren Partner COMPRO Computerprogramme

Guten Tag Frau Steckenborn,

wir hatten bei Ihnen am 22.09.2010 ein Gigaset SL 370 DECT Telefon in Auftrag gegeben und bestellt.

Auf die Fristsetzung zur Lieferung ( Frist bis zum 11.11.2010 18.00 Uhr die Ware bei uns eintreffend) haben Sie nicht reagiert.

Aufgrund Ihres Verhaltens sehen wir uns gezwungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Für den Fall der Nichterfüllung aus dem Kaufvertrag werden wir uns weiteren Schadensersatz vorbehalten.

Gleichzeitig fordern wir Sie auf, den gezahlten Betrag einschließlich Zinsen und der Wiederbeschaffungskosten an uns wie folgt zurück zu zahlen (Bankverbindung: xxxxxxxx).

Gezahlter Betrag an Sie: 131,60 €
Zinsen 10% 60 Banktage.: 2,19 €
Wiederbeschaffungskosten incl. 19% MwSt.: 85,56 €

Verbleibender Zahlbetrag .: 219,35 €

Wir erwarten den Ausgleich bis zum 30.11.2010, 18.00 Uhr bei uns eingehend.

Anmerkung: Vorgang offen, Stand der Dinge, es wurde nur der gezahlte Betrag mit Fristüberschreitung zurück überwiesen.

Zinsen und Beschaffungskosten sind noch offen!!!

01.12.2010 - Liebe IGT-Partner, Fachhändler und Systemhäuser, machen Sie sich selbst Ihr Bild und achten darauf, dass es Ihnen nicht auch so geht
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Vermeiden Sie mit uns versteckte Tarif- und Gebührenfallen!